AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Events

Folgt in Kürze.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gruppenverpflegung

1.) Der Vertrag kommt durch die unterschriebene Buchungsbestätigung vom Kunden zustande.

2.) Bei dem Verpflegungspreis der sich aus Personenzahl, Verpflegungstagen und Verpflegungssatz zusammensetzt, ist Folgendes zu beachten:

a) Die Besteuerung von Reiseleistungen erfolgt nach § 25 UstG: „Sonderregelungen für Reisebüros“. b) Der Kunde muss vor Ort für die Unterbringung des Koches in einem Zimmer (Alleinbelegung) sorgen c) Der Kunde muss für den kostenfreien Transport des Koches / der Köchin zum Zielort & zurück sorgen d) Vor Ort muss dem Koch ein kostenfreies KFZ für Einkäufe (oder Einkaufskostenersatz) zur Verfügung gestellt werden

Anderweitige Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

3.) Eine Anzahlung in Höhe von 10% ist sofort zu zahlen. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Einsatzbeginn zu bezahlen.

4.) Wenn der Kunde den gebuchten Einsatz storniert, hat ZEBU®‐Reisen GmbH Anspruch auf eine angemessen Entschädigung: ‐ bis 8 Wochen vor Einsatzbeginn 30 % vom Preis; ‐ danach 50 % vom Preis. ZEBU®‐Reisen GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. Stornierungen unter die Mindestbelegung sind nicht möglich. Der Preis bezieht sich auf die bestätigte Personenzahl. Ändert sich diese, kann es zu Preisanpassungen kommen.

5.) Leistungen von ZEBU®‐Reisen GmbH:

Einkauf, Lagerhaltung, Zubereitung der Mahlzeiten, Sauberhalten der Küche.

6.) Leistungen Kunde: Bereitstellen einer funktionstüchtigen, angemessenen Küche mit Kühl‐ und Gefrierschränken, Koch‐, Anrichte‐ und Speisegeschirr, Energie‐ und Abfallentsorgungskosten. Für die Vor- und Nachbereitungen (beispielsweise Kartoffeln schälen, Servierplatten anrichten, Tische eindecken/abdecken/abwaschen, Kochutensilien und Geschirr abwaschen…) müssen je nach Gruppengröße ausreichend TeilnehmerInnen als Hilfe für die einzelnen Mahlzeiten eingeteilt werden. Die genaue Personenzahl wird vor Ort individuell abgesprochen.

7.) Verantwortlichkeiten in der Küche/Mithilfe der Gruppe/Reinigung:

Für den Zustand und die Reinigung des gesamten Küchenbereiches inkl. Geschirrschränke, … ist grundsätzlich die bekochte Gruppe verantwortlich. Die Gruppe sollte den Zustand des Küchenbereiches bei Ankunft und Abfahrt schriftlich dokumentieren. Die Gruppe kann und einen Teil der Verantwortlichkeit auf den hauptverantwortlichen Koch / Köchin übertragen, indem eine Unterübergabe der Küche (Anfangs- und Endabnahme) mit dem Koch stattfindet. Die Endreinigung erfolgt durch die Gruppe.

8.) Unregelmäßigkeiten wie Krankheit oder Unzufriedenheit müssen dem Büro von ZEBU®-Reisen GmbH unverzüglich mitgeteilt werden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Eine Mitteilung vor Ort gegenüber dem Mitarbeiter genügt nicht.

9.) ZEBU®-Reisen GmbH haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Mitarbeiter, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung unter Berücksichtigung der jeweiligen Landes- und Ortsüblichkeit. Die Haftung ist auf höchstens das 1,5-fache des für den betroffenen Zeitraum maßgeblichen Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig zugeführt wurde.

10.) Gerichtsstand für alle Ansprüche gegenüber Kaufleuten ist der Sitz von ZEBU®-Reisen GmbH. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. der AGB hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Die unwirksame Klausel wird durch eine gesetzliche Klausel ersetzt, die dem gewollten Zweck der unwirksamen Klausel entspricht.

La faim®– eine Marke der ZEBU®-Reisen GmbH

  • Gildenstraße 2k
  • D-48157 Münster
  • Email: kontakt@lafaim.de
  • Tel.: +49 (0) 251 2846830

Rechtliche Daten

  • Geschäftsführer: Günter Partsch, Christian Schäfer & Robin Junglas
  • Amtsgericht Münster HRB 21969
  • Ust-IDNR.: DE228616345
  • Steuer-Nr.: 130/5955/0361